Unternehmensgrundsätze – Ethikrichtlinien
Wir achten auf die Einhaltung aller Gesetze und gesetzlicher Vorgaben.
Wir beziehen Produkte und Dienstleistungen nur von Lieferanten und Dienstleistern, die unser Verständnis von Qualität, Umwelt und Ethik teilen.
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
Für unser Unternehmen ist es eine Selbstverständlichkeit die relevanten Gesetze zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit einzuhalten Darüber hinaus fördern und fordern wir die Einhaltung aller Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit und stellen den Mitarbeitern die notwendige Schutzausrüstungen und Hilfsmittel zur Verfügung.
Umweltschutz
Wir sind bestrebt, in allen unseren Prozessen die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Insbesondere bevorzugen wir bei der Auswahl von Komponenten und Geräten für den Kunden- oder für den Eigenbedarf umwelt- und ressourcenschonende Produkte.
Menschenrechte und Arbeitspraktiken
Wir fördern Chancengleichheit und Gleichbehandlung.
Wir vermeiden jegliche Art von Diskriminierung und behandeln alle Mitarbeiter gleich unabhängig ihrer Religion, Hautfarbe, ethnischer oder nationaler Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder Behinderung. Wir sind bestrebt, auch behinderten Menschen geeignete Arbeitsplätze im Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Wir bieten allen unseren Beschäftigten faire Arbeitsbedingungen und leistungsgerechte Entlohnung.
Wir legen Wert auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Belegschaftsvertretern und fördern die Arbeit des Betriebsrats.
Wir fördern die Weiterbildung und persönliche Entfaltung unserer Mitarbeiter und bieten laufend Schulungsmaßnahmen an.
Faire Geschäftspraktiken
Wir treten ein gegen jede Art von Korruption und Erpressung. Die Zahlung oder Annahme von Bestechungsgeldern oder die Schaffung illegaler Anreize in Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen oder Beziehungen zu staatlichen Stellen ist unzulässig.
Die Annahme von Geschenken, Einladungen oder anderen Vorteilen, die den Rahmen der Geringfügigkeit überschreiten, lehnen wir ab. Zuwendungen dürfen auf keine Weise eine verpflichtende Wirkung haben.
Wir lehnen Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen ab, die Kinder- oder Zwangsarbeit dulden oder Menschen einer unwürdigen oder unmenschlichen Behandlung unterwerfen.
Interessenskonflikte, die sich aus privaten oder verwandtschaftlichen Beziehungen oder aus der Übernahme von öffentlichen Ämtern geben, sind strikt zu vermeiden.
Wir fordern von unseren Mitarbeitern die Ziele des Unternehmens über private Interessen und über die Interessen von Vertragspartnern zu stellen